Azofarbstoffe im Textil-Prüfbericht: Bezug und Messwert zu Eintrag 43 lesen
REACH-Eintrag 43 im Textildruck: Messgrößen, 30 mg/kg und 0,1 Prozent unterscheiden. Mit amtlicher Quelle und einem fiktiven Vergleich von Prüfberichten.
Ein Einkaufsteam plant ein blaues Shirt mit einem zweifarbigen Brustmotiv. Zum Angebot liegen drei Unterlagen vor: ein Bericht zur unbedruckten Stoffprobe, eine Angabe zum Farbgebinde und ein Ergebnis für eine bedruckte Probe. Welche davon beantwortet die Frage zur gewünschten Ausführung? Entscheidend sind die untersuchte Probe, der genannte Stoff, die Methode und die Verbindung zum Auftrag.
Der folgende Fall „Blau mit Motiv M“ ist erfunden; ebenso seine Dokumentnamen und Messwerte. Er zeigt, wie Sie vorhandene Antworten lesen und eine konkrete Rückfrage stellen können. Die rechtlichen Angaben stammen aus dem amtlichen REACH-Text in der konsolidierten Fassung vom 22. Juni 2026. Eine neue Verschärfung zum Jahreswechsel 2026 oder geprüfte Konformität eines Mughal-Druck-Produkts wird hier nicht behauptet.
Die Unterlagen zum geplanten Shirt ordnen
Zur Anfrage gehören Artikelreferenz, Farbe, Motiv, Druckfläche, Größenaufteilung und Stückzahl. Daneben werden Preisumfang und Liefertermin angefragt. Für den Dokumentvergleich wird dieselbe Ausführung verwendet, damit sich jede Antwort auf einen erkennbaren Auftrag bezieht. Ein noch ausstehender Preis oder Termin erhält einen eigenen offenen Eintrag.
In der ersten Runde sendet Anbieter X eine Unterlage zum Farbgebinde F-9. Anbieter Y verweist auf eine bedruckte Probe M-4, erklärt aber noch nicht den Zusammenhang mit dem aktuellen Motiv. Die beiden Antworten führen zu unterschiedlichen Fragen:
| Antwort in der Übung | Gezielte Frage für die nächste Runde |
|---|---|
| X: Unterlage zum Farbgebinde | Welche Dokumente beziehen sich auf die angebotene bedruckte Ausführung? |
| Y: Bedruckte Probe ohne Variantenbezug | Welche Unterlage verbindet die Probe mit unserem aktuellen Motiv und Artikel? |
Später liegt zusätzlich ein Bericht zur unbedruckten blauen Stoffprobe B-17 vor. Die drei Unterlagen erhalten nun die Bezeichnungen A, B und C. Bericht A nennt B-17, Ergebnisse zu einer angegebenen Aminliste und die Einheit mg/kg. Bericht B nennt das Farbgebinde F-9 und einen Wert von 0,08 Prozent zu einem bezeichneten Stoff. Bericht C beschreibt die bedruckte Probe M-4 und nennt 0,002 Prozent zu einem einzelnen bezeichneten Amin.
| Unterlage | Untersuchter Gegenstand | Daraus noch nicht beantwortete Frage |
|---|---|---|
| Bericht A | Unbedruckte blaue Stoffprobe B-17 und die im Beispiel genannte Aminliste | Wie ist B-17 der angebotenen Ausführung zugeordnet, und was wurde am fertigen Motiv untersucht? |
| Bericht B | Farbgebinde F-9 und ein darin bezeichneter Stoff | Welcher Zusammenhang zur verwendeten Farbe und zum angebotenen Shirt ist dokumentiert? |
| Bericht C | Bedruckte Probe M-4 und ein bezeichnetes Amin | Wie wird M-4 zugeordnet, und welchen weiteren Untersuchungsumfang beschreibt der Bericht tatsächlich? |
Diese Übersicht hält den ersten Stand fest. Noch fehlt die Verbindung der Proben zur angebotenen Ware. Auch ein Ergebnis zu einem einzelnen Amin wird darin nicht auf sämtliche Einträge der gesetzlichen Stoffliste ausgedehnt. Welche Unterlagen vor einer Auswahl benötigt werden, klärt das Einkaufsteam für seinen tatsächlichen Auftrag; der Fall setzt keinen bestimmten Laborauftrag und keine verfügbare Anbieterware voraus.
Zwei unterschiedliche Regelungen in Eintrag 43 lesen
Absatz 1 von Eintrag 43 betrifft Azofarbstoffe, die bei reduktiver Spaltung bestimmter Azogruppen aromatische Amine aus Anlage 8 freisetzen können. Er nennt Konzentrationen über 30 mg/kg beziehungsweise 0,003 Gewichtsprozent im Erzeugnis oder seinen gefärbten Teilen, ermittelt nach den Prüfmethoden aus Anlage 10. Das Verwendungsverbot bezieht sich auf die dort bezeichneten Textil- und Ledererzeugnisse, die unmittelbar und länger mit menschlicher Haut oder der Mundhöhle in Berührung kommen können. Absatz 2 untersagt das Inverkehrbringen dieser Erzeugnisse, wenn sie die Anforderungen aus Absatz 1 nicht erfüllen. Amtlicher REACH-Text, Anhang XVII, Eintrag 43.
Absatz 3 betrifft dagegen die Azofarbstoffe aus Anlage 9 als Stoffe oder in Gemischen: Bei mehr als 0,1 Gewichtsprozent dürfen sie nicht in Verkehr gebracht oder verwendet werden, wenn Stoff oder Gemisch zum Färben von Textil- und Ledererzeugnissen bestimmt ist. Die Konzentration bezieht sich hier auf diesen Stoff beziehungsweise dieses Gemisch. Für die in Absatz 1 genannten Amine im gefärbten Erzeugnis gilt der dort beschriebene Bezug; die beiden Werte sind nicht austauschbar.
Für den Fall bedeutet das zunächst eine Leseaufgabe: Bericht B beschreibt einen Stoff im Farbgebinde, während A und C eine Stoffprobe beziehungsweise einen bedruckten Bereich bezeichnen. Benennen Sie deshalb den Stoff oder die Stoffgruppe und die Probe, bevor Sie einen Zahlenwert mit einer Regelstelle vergleichen. Aus dem Wort „Azo“ allein ergibt sich weder ein Verbot jedes Farbstoffs noch eine Aussage zum angebotenen Shirt.
Vier Angaben aus dem Bericht herauslesen
Beginnen Sie mit dem untersuchten Stoff. Übernehmen Sie dessen Namen oder die bezeichnete Stoffgruppe aus dem Dokument. Bei einem Sammelbegriff oder einer Farbformulierung fragen Sie nach, welche Stoffe die Untersuchung umfasst. Im Bericht C ist ein einzelnes Amin genannt; die Reichweite seiner Ergebniszeile bleibt auf diesen Gegenstand begrenzt.
Als Zweites folgt die Probe mit ihrem untersuchten Bestandteil. A beschreibt das unbedruckte Textil, B das Farbgebinde und C die bedruckte Probe. Diese Bezeichnungen gehören neben den Messwert. Eine ähnliche Farbe oder ein ähnlicher Produktname wird nicht als eigene Bestätigung der Probenidentität eingetragen.
Drittens wird die Prüfmethode gelesen. Anlage 10 führt für Textilien unter anderem EN ISO 14362-1:2017 und EN ISO 14362-3:2017 auf. Die Titel bezeichnen unterschiedliche Untersuchungsumfänge; Teil 3 nennt bestimmte Azofarbstoffe, die 4-Aminoazobenzol freisetzen können. Die Bezeichnungen stehen im amtlichen Text unter Anlage 10. Vergleichen Sie damit den im vorliegenden Bericht tatsächlich beschriebenen Umfang.
Viertens kommt der Bezug zum Angebot hinzu. Suchen Sie die Erklärung, die Dokumentreferenz, Probe und angebotene Variante verbindet. Fehlt sie, fragen Sie nach genau dieser Verbindung. Die vier Angaben ergeben im Fall unterschiedliche Aufgaben: Bei F-9 fehlt der dokumentierte Zusammenhang zum verwendeten Farbsystem und Shirt, bei M-4 zunächst die Verbindung zum aktuellen Motiv. Eine pauschale Bitte um ein gewünschtes Prüfergebnis beantwortet diese Fragen nicht.
Die Einheit umrechnen und den Prüfgegenstand beibehalten
Ein Kilogramm entspricht einer Million Milligramm. 30 Milligramm je Kilogramm ergeben daher den Massenanteil 30 geteilt durch 1.000.000. Mit 100 multipliziert sind das 0,003 Prozent. Für den umgekehrten Weg werden Prozentwerte durch 100 geteilt und mit 1.000.000 multipliziert. So entsprechen 0,1 Prozent rechnerisch 1.000 mg/kg.
| Ausgedachter oder vorgegebener Zahlenwert | Derselbe Massenanteil in der anderen Einheit | Aussage dieser Zeile |
|---|---|---|
| 20 mg/kg | 0,002 Prozent | Nur eine Umrechnung des angenommenen Zahlenwerts |
| 30 mg/kg | 0,003 Prozent | Umrechnung der in Absatz 1 genannten Konzentration |
| 0,08 Prozent | 800 mg/kg | Nur eine Umrechnung eines später verwendeten Beispielwerts |
| 0,1 Prozent | 1.000 mg/kg | Umrechnung der in Absatz 3 genannten Konzentration |
Bericht C lässt sich damit übersetzen: 0,002 Prozent entsprechen 20 mg/kg. Schreiben Sie beide Werte nebeneinander und behalten Sie die ursprüngliche Einheit. Der Zahlenwert beschreibt weiterhin das einzelne Amin in der genannten Probe M-4. Die Umrechnung ergänzt weder weitere untersuchte Stoffe noch einen fehlenden Probenbezug.
Bei Bericht B ergeben 0,08 Prozent dagegen 800 mg/kg. Diese Rechnung ändert nichts daran, dass die Ergebniszeile einen bezeichneten Stoff im Farbgebinde F-9 betrifft. Der nun ebenfalls in mg/kg geschriebene Wert wird dadurch nicht zum Aminergebnis für das Textilerzeugnis. Für seine weitere Bewertung sind der untersuchte Gegenstand und die dazu passende Regelstelle zu lesen. Die Zahlenrechnung allein entscheidet nicht über die Zulässigkeit einer Ware.
Die eingegangenen Ergänzungen in derselben Übersicht fortführen
Zum Bericht A kommt eine Erläuterung: B-17 ist die unbedruckte Ausgangsware für die angebotene blaue Ausführung. Diese erhaltene Zuordnung wird bei A ergänzt. Damit ist der Bezug der Ausgangsware beschrieben. Ob und welcher Teil des fertigen Motivs untersucht wurde, bleibt eine andere Frage.
Der Anbieter erläutert außerdem Bericht C: M-4 gehört zu einem grünen Motiv aus einem früheren Entwurf. Nun ist die Abweichung zur gewünschten Ausführung „Blau mit Motiv M“ bekannt. Der nächste Kontakt betrifft das aktuelle zweifarbige Brustmotiv. Die Information zum früheren Entwurf wird nicht als Nachweis derselben Rezeptur oder als übertragbares Untersuchungsergebnis verwendet.
Nach diesen Antworten hat das Team drei konkrete Notizen: B-17 ist laut erhaltener Erklärung der unbedruckten Ausgangsware zugeordnet; M-4 bezeichnet das frühere grüne Motiv; die Unterlage zum aktuellen Motiv ist noch offen. Das ist hilfreicher als ein Sammelvermerk „Nachweise fehlen“, weil eine bereits erhaltene Antwort nicht erneut angefragt wird.
Die Nachricht kann jetzt lauten: „Danke für die Zuordnung von B-17 zur unbedruckten blauen Ausgangsware. Unsere Anfrage betrifft das zweifarbige Motiv M. M-4 gehört laut Ihrer Ergänzung zum früheren grünen Entwurf. Welche vorhandenen Unterlagen beziehen sich auf die aktuell angebotene bedruckte Ausführung? Bitte nennen Sie Probe, untersuchten Stoff beziehungsweise Stoffgruppe, Methode und die zugehörige Ergebnisstelle.“
Produktreferenz und offene Frage gemeinsam anfragen
Für eine Anfrage bei Mughal Druck lässt sich das gewünschte Shirt direkt benennen. Der Katalog beschreibt das Cotton Interlock T-Shirt als Shirt aus 100 Prozent Baumwoll-Interlock mit Logo, geschlossenem oder offenem Ausschnitt sowie Herren- und Damenpassformen. Als Druckmöglichkeiten nennt er Siebdruck oder DTF. Diese Sortimentsangaben enthalten hier keinen Prüfbericht zu Azo-Farben.
Der Eintrag zum Polyester T-Shirt beschreibt ein Shirt aus 100 Prozent Polyester mit Logo sowie Siebdruck oder DTF. Halten Sie die beiden Referenzen in der Anfrage auseinander. Die Materialangaben bestätigen keine chemische Unbedenklichkeit, Zertifizierung oder Ergebnisse einer noch nicht vorliegenden Untersuchung.
Senden Sie zur ausgewählten Referenz die Farbe, das Motiv, die Druckfläche, die Größenaufteilung und die Menge. Fragen Sie Preisumfang und Liefertermin gesondert an. Fügen Sie den vorhandenen Bericht oder seine konkrete Seiten- und Tabellenstelle hinzu. So kann die Antwort sowohl das Angebot als auch die noch offene Dokumentfrage behandeln.
Bei einer unklaren Zahl lautet die Rückfrage beispielsweise: „Welcher Stoff oder welche Stoffgruppe gehört zu diesem Wert, welche Probe ist gemeint und welche Methode nennt der Bericht?“ Im beschriebenen Auftrag kommt die Frage nach der aktuellen Motivvariante hinzu. Der erreichte Stand zu B-17 bleibt dabei erhalten; offen ist die Unterlage zur gewünschten bedruckten Ausführung.
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