Mughal Druck Studio | Fiktive Entwurfsrechnung fuer Werbetaschen Version 1.0 | 01.11.2026 ERFUNDENE ÜBUNG: Veranstaltungsteam, Texte, Materialzahlen und Belege sind erfunden. Kein tatsächliches Mughal-Druck-Produkt, vergebenes Zertifikat, Laborergebnis oder rechtliche Kampagnenfreigabe. 1. Vier Textideen, vier unterschiedliche Arbeitsstände A: „Umweltfreundliche Tasche“ beschreibt die ganze Tasche. Offen: Welcher konkrete Vorteil soll mit welcher Grundlage belegt werden? Eine Materialangabe allein beantwortet das hier nicht. B: „55 Prozent Recyclingmaterial“ lässt den Gegenstand zuerst offen. Zur nächsten Abstimmung: „55 Prozent Recyclingmaterial im Taschenkörper“. Materialunterlage und Variante weiter abgleichen. C: „Unabhängig zertifiziert“ mit Siegelgrafik. Im Fall sind weder System noch produktbezogener Nachweis benannt. Der Text wird entfernt; die Grafik bleibt separat offen. Keine Zertifikatsnummer ergänzen. D: „Klimaneutral durch Kompensation“. Im Fall liegt nur ein Beleg über gekaufte Kompensationsgutschriften vor. Diese Produktneutralitätsaussage wird nicht übernommen; daraus keine Emissionszahl für die Tasche bilden. 2. Rechnen, wenn beide Anteile ausdrücklich bekannt sind Taschenkörper: 90 g * 55 / 100 = 49,5 g Recyclingmasse. Beide Griffe zusammen: 10 g * 0 / 100 = 0 g Recyclingmasse. Gesamtmasse: 90 g + 10 g = 100 g. Weitere Teile sind nicht angesetzt. Gesamtanteil: (49,5 g + 0 g) / 100 g * 100 = 49,5 Prozent. 55 Prozent gilt hier für den Körper, 49,5 Prozent für das ganze Modell. 3. Alternative: Griffanteil nicht angegeben 49,5 g für den Körper bleiben berechenbar. Recyclingmasse der Griffe und gesamter Recyclinganteil bleiben unbekannt. Leer bedeutet in der CSV unbekannt bzw. nicht anwendbar, nie automatisch null. Nachfrage: Welchen Recyclinganteil nennt die Unterlage für die Griffe? 4. Antworten 1 und 2 sind keine weiteren Entwürfe Antwort 1 wiederholt nur „55 Prozent“: Bestandteil und Beleg erfragen. Antwort 2 nennt den Körper und eine Materialunterlage: diese öffnen und ihren Bezug zur angebotenen Variante lesen. Die Rechnung belegt keine CO2-Einsparung, Recyclingfähigkeit oder Wiederverwendbarkeit. UWG-Regeln bleiben ausschließlich in den externen amtlichen Quellen des Artikels belegt; diese Übung beweist sie nicht.